Jede Landesgartenschau besteht aus einer Daueranlage (Ortspark, dauerhafte Grünfläche) und temporären Ausstellungsflächen. Dementsprechend besteht der Finanzierungsplan jeder Landesgartenschau aus einem Investitionshaushalt und einem Durchführungshaushalt.
Im Investitionshaushalt sind die Baukosten und Baunebenkosten der Daueranlagen enthalten. In den Durchführungshaushalt werden alle Kosten eingestellt, die im Zusammenhang mit der Bauherrentätigkeit sowie der Vorbereitung und Durchführung der Ausstellung anfallen.
Zur Finanzierung können die Kommunen staatliche Fördergelder beantragen: So gewährt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erhebliche Investitionszuschüsse für die Schaffung der Daueranlagen. Maßgebend hierfür sind die Förderrichtlinien für Grün- und Erholungsanlagen. Die Kommunen müssen sich im Gegenzug dazu verpflichten, aus Brachen neues Grün zu schaffen und dieses für mindestens 25 Jahre kostenfrei der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Förderungen kommen darüber hinaus von der Europäischen Union.
Wichtig zu wissen: Die Förderung zum Bau einer Daueranlage (Ortspark) wird nur in Verbindung mit der Durchführung einer Landesgartenschau gewährt! In den Etat des Durchführungshaushaltes fließen die Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Pachten, Werbung, Spenden und Sponsorengeldern mit ein.