Seit Mai werden 47 Parzellen in den neu angelegten „Bürgergärten“ in der Sphäre Garten hergerichtet und bepflanzt. Das gemeinsame Angarteln fand am 6. Mai statt – und wieder waren alle Bürgergärtnerinnen und Bürgergärtner mit dabei! Schon in der Bewerbungsphase hatte das Team der Landesgartenschau viele kreative Konzepte erhalten. Umso größer ist die Vorfreude auf die bald farbenfrohen und artenreichen Parzellen.
Nutzen zur Selbstversorgung
Nutzen zur Selbsversorgung
Optischer Nutzen
Optischer Nutzen
Nutzen für Tiere
Nutzen für Tiere
So legt beispielsweise die Gemeindebücherei Kirchheim einen Naschgarten, u.a. mit Erdbeeren an, sowie einen Nutzgarten mit Peperoni, Paprika und Kräutern. Das Café Malta wird seine Parzelle in einen „Sinnesgarten“ verwandeln. Der Kindergarten Blauland möchte Erdbeeren und Zuckererbsen anpflanzen, und in den Parzellen weiterer Bürgergärtner sollen Heil- und Küchenkräuter wachsen. Mit dabei in den „Bürgergärten“ sind unter anderem auch die Ortsgruppe des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) mit einem Beet für „Blühende essbare Kräuter“ und eine Familie, die aus ihrer Parzelle eine „Nektar-Oase“ schaffen möchte. Eine andere Familie baut ein Hochbeet aus Recycling-Materialien, eine weitere legt einen „Garten für Tee“ an, in dem sie Kräuter wie Marokkanische Minze, Wald Erdbeere und Orangen-Thymian anbauen wird.
Die Pflege der Bürgergärten erfolgt ohne chemische Substanzen, der Einsatz von torfhaltigen Erden ist nicht gestattet. Jede Parzelle hat eine Fläche von 3x2m, die Bewerber*innen konnten sich für maximal zwei Parzellen bewerben. Angelegt werden Nutzgärten für Selbstversorger oder auch reine Blühgärten (z.B. Staudengärten). In der Bewerbung musste ein bestimmter Nutzen des neu angelegten Gartens erkennbar sein – keine reinen Erholungsflächen.
Nach dem 31.10.2024 gehen die Bürgergärten in die Verantwortung des Freundeskreises der Landesgartenschau Kirchheim e.V. über. Der Freundeskreis entscheidet über die Verlängerung der Nutzungserlaubnis für die bereits angelegten Bürgergärten bzw. über die Neuvergabe oder Weitergabe der Parzellen.